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    [ZUBEHOER] Eberspächer BN2 Wärmetauscher - Projekt2 16.04.2019
      [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher - orange 16.04.2019
        [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher - Projekt2 18.04.2019
        [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher - geo-georg 16.04.2019
          [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher - Projekt2 18.04.2019
            [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher - geo-georg 19.04.2019

       


    [ZUBEHOER] Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von Projekt2 am 16.April 2019 um 06:37:05 Uhr:

    Hallo Ihr Schrauber,
    Als Intro kann ich in ein paar Wörtern sagen das ich neu hier bin und auch meinen ersten Käfer neues Leben einflößen möchte.
    Tech. Daten:
    1302 Cabriolet Bj. 71 mit einem neu aufgesetzten Typ4 Motor

    Mein Vorhaben:
    Da ich zu Zeit keine "Innenraumerwärmung" für die Fahrgastzelle über den Motor geplant habe da die Abgase direkt über den Krümmer zum Endtopf gelangen möchte ich eine Standheizung (Erberspächer BN2) installieren.

    Die Hürde:
    Laut TÜV Statuten darf der Wärmetauscher nicht älter als 10 Jahre alt sein, oder wie hier auch im Forum zu lesen bis Bj. 1973 schon im Fahrzeugschein eingetragen sein.

    Der Istzustand:
    Ich habe eine BN2 welche ich komplett zerlegt und wieder neu aufgebaut habe.
    Alle Dichtungen, Schläuche getauscht und sogar sämtliche Membranen (Pumpe und Dosierer) erneuert.
    Der Wärmetauscher wurde inspiziert und weist auf keinerlei Korrosion oder Verscheiß auf.
    Technisch gesehen ist jene "Note1" was für mich auch sehr wichtig ist.

    Meine offene Frage:
    Wie kann ich es am besten anstellen meine BN2 eintragen zu lassen?

    Ich wäre Euch dankbar für jede weiterhelfende Antwort


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    [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von orange am 16.April 2019 um 08:12:33 Uhr:

    Antwort auf: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von Projekt2 am 16.April 2019 um 06:37:05 Uhr:

    Hallo,

    : Laut TÜV Statuten darf der Wärmetauscher nicht älter als 10 Jahre alt sein...

    bzw. laut BN2 Anleitung, unter „Technische Beschreibung“, „Bitte beachten Sie: …
    2. Der Wärmetauscher ist 10 Jahre verwendbar und muß danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort „Originalerstatzteil“ trägt.“


    Also entweder teuerer Wärmetauscher-Wechsel (so um 500-600 €) -
    oder gleich andere Standheizung - denn auch die nächsten 10 Jahre sind schnell wieder um :-(
    (bei vielen modernen ist wohl kein Wechsel mehr nötig - Wechselpflicht entfällt nach EG Heizgeräterichtline 2001/56/EG - aber nicht rückwirkend! Mancher TÜV Prüfer wird den alten Mist aber vielleicht auch gar nicht mehr kennen)

    Schon mal im Eberspächer Reparatur-Center angefragt?
    www.eberspaecher.com/produkte/fuel-operated-heaters/haendler/service/reparatur-center.html

    Ich hab aber das letzte mal vor ~8-10 Jahren zum Thema geforscht... ergebnislos ohne den Wärmetauscher-Wechsel.
    Meine BN2 liegt nun seit Jahren ausgebaut im Kelller - nur wenige Winter im Oldtimer genutzt und bestimmt auch noch Top-Zustand :-( Heute fahr ich kaum noch im Winter...

    Grüße,


    • Baduras Volkswagen Karmann-Ghia Seite - Heizung, Klimaanlage & Standheizung

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    [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von Projekt2 am 18.April 2019 um 08:07:45 Uhr:

    Antwort auf: Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von orange am 16.April 2019 um 08:12:33 Uhr:

    Moin Orange,
    erst einmal vielen Dank für deinen Expressbeitrag zu meinem Thema.
    Es hört sich natürlich ernüchternd an, wenn man etwas "altes" wieder neu zum Leben erwachen möchte aber die Vorschriften einen blocken.
    Ich werde mal sehen was die die Firma Eberspächer mir so anbieten kann und halte hier die Gemeinde auf dem Laufenden.

    Gruß


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    [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von geo-georg am 16.April 2019 um 19:53:16 Uhr:

    Antwort auf: Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von orange am 16.April 2019 um 08:12:33 Uhr:

    Das Thema hat mich auch dringend interessiert. In einem anderen Forum habe ich dies gefunden:

    "Die Stilllegungsrechte -wegen alter Brennkammern- bei der HU/Einzelabnahme/ H-Abnahme (DEKRA / TÜV / GTÜ) sind wegen EU Recht vor etwa 8 Jahren bundesweit erloschen.

    Dennoch besteht weiterhin die Herstellervorgabe in den einschlägigen Manuals des jeweiligen Typs / Herstellers, dass der Austausch zum sicheren...... mindestens nach 10 Jahren vorzunehmen ist.

    Damit entfallen alle eventuelle haftungsrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen des durch GASE vergifteten Fahrers/Heizungsbetreiber an den Hersteller!!"

    Das hat mich überrascht. Damit hat der TÜV nichts mehr damit zu tun. Jetzt wundere ich mich auch nicht mehr, wieso der TÜV die letzten Jahre nicht mehr nach meiner Standheizung geschaut hat, obwohl sie auch über 10 Jahre war. Ich dachte immer nur Glück gehabt :-)

    Ob Ihr das sicherlich vorhandene Risiko eingehen möchtet, muss jeder für sich entscheiden. Da ich meine Standheizung nagelneu gekauft habe und in jedem Winter maximal 5-10mal in Betrieb hatte......hmmm. Im Moment ist sie wegen Unfall ausgebaut. Werde sie mal in einer Boschwerkstatt checken lassen.

    Gruß
    Georg


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    [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von Projekt2 am 18.April 2019 um 08:13:43 Uhr:

    Antwort auf: Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von geo-georg am 16.April 2019 um 19:53:16 Uhr:

    Moin Georg,
    Erst einmal vielen Dank für deinen Beitrag.
    Schön zu wissen das der TÜV jene nicht mehr beanstanden kann, kommt aber für mich die Frage auf ob sie dann aber eine "alte" nicht gewartete Anlage überhaupt eintragen.


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    [ZUBEHOER] Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher

    geschrieben von geo-georg am 19.April 2019 um 12:47:16 Uhr:

    Antwort auf: Re: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von Projekt2 am 18.April 2019 um 08:13:43 Uhr:

    Ich denke da hilft nur der persönliche Kontakt zur TÜV Dienststelle.
    Zeige ihm Bilder wie Du die Standheizung restauriert hast und wenn er es nicht weiß, weise ihn auf das hin, was ich aufgeführt habe.
    Mehr kannst Du nicht machen. Falls er Probleme macht, probiere es woanders.
    Nicht aufgeben. Es gibt immer einen Weg. Mal ist er kürzer, mal länger ;-)

    Gruß
    Georg

    : Moin Georg,
    : Erst einmal vielen Dank für deinen Beitrag.
    : Schön zu wissen das der TÜV jene nicht mehr beanstanden kann, kommt aber für mich die Frage auf ob sie dann aber eine "alte" nicht gewartete Anlage überhaupt eintragen.


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