bugnet.archiv

    Der folgende Ast befindet sich im Archiv und kann nur gelesen werden.

    [ zurück ]


    [OFF-TOPIC] Rechtsfrage zur Begriffklärung - S.Gonzales 02.08.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung - rme 04.08.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung - ulli 02.08.2018
        [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung - Lumpi 10.08.2018

       


    [OFF-TOPIC] Rechtsfrage zur Begriffklärung

    geschrieben von S.Gonzales am 02.August 2018 um 17:30:27 Uhr:

    Hallo Bugnetter,
    in einer Rechtsstreit habe ich an Euch eine Frage. Es geht um die Begriffstrennung Abgasanlage & Auspuffanlage.
    Man hat mir von Fachseite erklärt das eine Abgasanlage vom Krümmer bis zum Ende der kompletten Anlage geht.
    Eine Auspuffanlage beinhaltet nicht den Abgaskrümmer.
    Ist diese Aussage korrekt?
    Mit Dank im Voraus und
    allzeit gute Fahrt!
    S. Gonzales


    [ zurück ] [ Starteintrag ] [ Ast-Anzeige ]

     


    [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung

    geschrieben von rme am 04.August 2018 um 09:50:17 Uhr:

    Antwort auf: Rechtsfrage zur Begriffklärung, geschrieben von S.Gonzales am 02.August 2018 um 17:30:27 Uhr:

    Der Begriff Auspuff bzw. Auspuffanlage wird in der Fachwelt eigentlich nicht verwendet, eben weil er so undefiniert ist. Nach meinem Verständnis bezieht er sich auch eher auf den hinteren Teil.
    Ich würde z.B. nie erwarten, dass eine Werkstatt nach dem; Auftrag "Mach mal den Auspuff neu", beim Käfer die Wärmetauscher oder beim Fronttriebler den Krümmer oder ein intaktes Flammrohr mit austauscht.
    Wenn man sich mit seiner Werkstatt oder Lieferanten nicht blind versteht, ist es sowieso besser alles haarklein festzulegen.
    VG
    Ralph


    [ zurück ] [ Starteintrag ] [ Ast-Anzeige ]

     


    [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung

    geschrieben von ulli am 02.August 2018 um 23:31:11 Uhr:

    Antwort auf: Rechtsfrage zur Begriffklärung, geschrieben von S.Gonzales am 02.August 2018 um 17:30:27 Uhr:

    Hallo S. Gonzales,

    ich sage mal Auspuff ist Umgangssprache, Abgasanlage ist der technische Begriff.
    Nach der VW Teilenumerik sind alle Teile vom Krümmer bis zum Endrohr in
    der Hauptgruppe 2 Untergruppe 53. Also komplette Anlage.

    Wenn landläufig von Auspuff gesprochen wird, kann das nur de Schalldämpfer umfassen oder aber auch den Krümmer - Google mal "Auspuffkrümmer" - gibt es!

    Was davon nun ein Jurist oder Winkeladvokat herleitet und welcher Argumentation ein Richter folgt,
    steht aber in den Sternen: Auf hoher See und vor Gericht...

    Hoffe es hilft.

    Gruß, ulli



    [ zurück ] [ Starteintrag ] [ Ast-Anzeige ]

     


    [OFF-TOPIC] Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung

    geschrieben von Lumpi am 10.August 2018 um 23:06:40 Uhr:

    Antwort auf: Re: Rechtsfrage zur Begriffklärung, geschrieben von ulli am 02.August 2018 um 23:31:11 Uhr:

    Was sagt denn der Duden dazu? Dessen Definitionen werden oft von Gerichten zu Grunde gelegt.

    Ich persönlich würde auch sagen, daß man den Begriff Abgasanlage eher in technischen Publikationen findet und alles hinter dem Zylinderkopf umfasst.
    Mit Auspuff werden eher die Schalldämpfer bezeichnet. Obwohl ich auch meist "Auspuffkrümmer" statt "Abgaskrümmer" sage.
    Gruß Christian


    [ zurück ] [ Starteintrag ] [ Ast-Anzeige ]