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    [OFF-TOPIC] Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - micha_AB 06.06.2018
      [OFF-TOPIC] §3 FZV - countryman 08.06.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - micha_AB 08.06.2018
        [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - Eifelonkel 08.06.2018
        [OFF-TOPIC] Spedition/Lastwagen - Goldy 08.06.2018
        [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - henk 08.06.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - Kaefermeier 07.06.2018
        [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - WolfiT3 07.06.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - Detlef 06.06.2018
      [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - Jörg Haase 06.06.2018
        [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen? - Bernhard 06.06.2018
          [OFF-TOPIC] TÜV - Goldy 06.06.2018

       


    [OFF-TOPIC] Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    Moinsen,

    was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen?

    In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird.

    Gibt es so eine Regelung auch in D?

    Grüsse, micha_AB


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    [OFF-TOPIC] §3 FZV

    geschrieben von countryman am 08.Juni 2018 um 21:09:18 Uhr:

    Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    §3 FZV 2.2.c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden ...[ sinngemäß: bleiben zulassungsfrei]

    Die Baubude ist mit Schildern hinten und seitlich für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu kennzeichen und es ist ein Wiederholungskennzeichen gem. FZV § 10 Nr. 8 anzubringen.
    Für die Baubude muss eine Typ- oder Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) vorliegen, diese muss jedoch nicht mitgeführt werden.
    Das Verfahren ähnelt landwirtschaftlichen Anhängern hinter Traktoren, hier kommt jedoch noch eine Zweckbindung für Land- und Forstwirtschaft hinzu. Daher ist der Verweis auf den Traktorzug nur teilweise richtig.
    Alles nur meine persönliche Meinung, ohne Gewähr.
    Grüße, countryman



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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von micha_AB am 08.Juni 2018 um 11:44:42 Uhr:

    Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    Ich vergass zu erwähnen, dass es sich um einen alten Bauwagen handelt, der keine Papiere besitzt und auch nicht zugelassen werden soll. Es geht quasi "nur" um einen Transport von einer Wiese auf eine andere Wiese. Das Problem ist aber, dass zwischen den beiden Wiesen ca. 70 km Landstrassen liegen :). Was tut man nicht alles für die lieben Vierbeiner...

    Das Problem des "Bauwagen auf Anhänger" Ansatzes ist, dass der Bauwagen von der Breite her nicht auf den mir zur Verfügung stehenden Anhänger passt...


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von Eifelonkel am 08.Juni 2018 um 20:25:08 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 08.Juni 2018 um 11:44:42 Uhr:

    : Ich vergass zu erwähnen, dass es sich um einen alten Bauwagen handelt, der keine Papiere besitzt und auch nicht zugelassen werden soll. Es geht quasi "nur" um einen Transport von einer Wiese auf eine andere Wiese. Das Problem ist aber, dass zwischen den beiden Wiesen ca. 70 km Landstrassen liegen :). Was tut man nicht alles für die lieben Vierbeiner...

    : Das Problem des "Bauwagen auf Anhänger" Ansatzes ist, dass der Bauwagen von der Breite her nicht auf den mir zur Verfügung stehenden Anhänger passt...

    Hallo,
    ich bin da jetzt kein Experte aber wie sieht‘s denn mit einem Trecker aus?
    Alles was die bei uns auf dem Dorf da hinten dran hängen haben hat auch kein Kennzeichen. Würde zwar für 70 Kilometer was dauern,sollte aber doch funktionieren oder?
    Gruß,Stephan


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    [OFF-TOPIC] Spedition/Lastwagen

    geschrieben von Goldy am 08.Juni 2018 um 19:54:31 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 08.Juni 2018 um 11:44:42 Uhr:

    Es gibt Speditionen, die machen so was. Das ist dann sicher, legal und kostet auch nicht so sehr viel mehr, als wenn du ihn selber ziehen würdest, mal durchgerechnet.

    Vielleicht kann man sich auch einen Laster ausleihen, der groß genug ist.


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von henk am 08.Juni 2018 um 12:15:17 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 08.Juni 2018 um 11:44:42 Uhr:

    überführe den Bauwagen doch nachts, dann siehts keiner


    : Ich vergass zu erwähnen, dass es sich um einen alten Bauwagen handelt, der keine Papiere besitzt und auch nicht zugelassen werden soll. Es geht quasi "nur" um einen Transport von einer Wiese auf eine andere Wiese. Das Problem ist aber, dass zwischen den beiden Wiesen ca. 70 km Landstrassen liegen :). Was tut man nicht alles für die lieben Vierbeiner...

    : Das Problem des "Bauwagen auf Anhänger" Ansatzes ist, dass der Bauwagen von der Breite her nicht auf den mir zur Verfügung stehenden Anhänger passt...


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von Kaefermeier am 07.Juni 2018 um 01:11:24 Uhr:

    Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    : Moinsen,

    : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen?

    : In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird.

    : Gibt es so eine Regelung auch in D?

    : Grüsse, micha_AB

    Für Fahrten im Rahmen der Zulassung genügt die EVB , muß man halt für den Ernstfall
    vorbereitet sein........

    Grüße, Marcus


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von WolfiT3 am 07.Juni 2018 um 08:57:43 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von Kaefermeier am 07.Juni 2018 um 01:11:24 Uhr:

    : : Moinsen,

    : : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen?

    : : In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird.

    : : Gibt es so eine Regelung auch in D?

    : : Grüsse, micha_AB

    : Für Fahrten im Rahmen der Zulassung genügt die EVB , muß man halt für den Ernstfall
    : vorbereitet sein........

    : Grüße, Marcus

    Stimmt soweit, aber es müssen auch Kennzeichen montiert sein. Die EVB ist mitzuführen.Fahrten zu Werkstatt, Zulassungsstelle und TÜV sind so erlaubt.

    Gruß.

    Wolfgang


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von Detlef am 06.Juni 2018 um 17:21:48 Uhr:

    Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    : Moinsen,

    : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen?

    Moin,

    das ist in §4 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt.

    Nicht zugelassen heißt nicht, dass keine Versicherungspflicht besteht. D. h. einfach so anhängen und fahren geht eher nicht.


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von Jörg Haase am 06.Juni 2018 um 13:35:52 Uhr:

    Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:

    Hi,

    einen nicht zugelassenen Anhänger kannst Du auf öffentlichen Straßen legal auf einem zugelassenen Hänger transportieren.

    Viel Erfolg,
    Jörg

    : Moinsen,

    : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen?

    : In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird.

    : Gibt es so eine Regelung auch in D?

    : Grüsse, micha_AB


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    [OFF-TOPIC] Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?

    geschrieben von Bernhard am 06.Juni 2018 um 13:40:55 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von Jörg Haase am 06.Juni 2018 um 13:35:52 Uhr:

    Oder mit Kurzzeitkennzeichen. Die kann man meines Wissens auch für Anhänger bekommen. Ich glaube mich erinnern zu können, schonmal einen Wohnwagen mit Kurzzeitkennzeichen gesehen zu haben.

    Es grüßt

    Bernhard


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    [OFF-TOPIC] TÜV

    geschrieben von Goldy am 06.Juni 2018 um 15:05:55 Uhr:

    Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von Bernhard am 06.Juni 2018 um 13:40:55 Uhr:

    : Oder mit Kurzzeitkennzeichen. Die kann man meines Wissens auch für Anhänger bekommen.

    Sicherlich. Aber für die Erteilung einens Kurzzeit (= Überführungs-)Kennzeichens braucht der Anhänger einen gültigen TÜV/Hauptuntersuchung. Ob deutsche Behörden das schweizerische Pendant für sowas anerkennen würden, wage ich zu bezweifeln.


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