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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel - smalfunny 15.12.2017
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel - kaefertreterHB 15.12.2017
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel - ron_1968 16.12.2017
          [TECHNIK ALLGEMEIN] .21 er - der Carloge 16.12.2017
            [TECHNIK ALLGEMEIN] wenn man keine Ahnung hat.... - kaefertreterHB 17.12.2017
              [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: wenn man keine Ahnung hat.... - smalfunny 17.12.2017

       


    [TECHNIK ALLGEMEIN] Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel

    geschrieben von smalfunny am 15.Dezember 2017 um 12:09:25 Uhr:

    Hallo Zusammen,
    seit 2009 steht mein Käfer (66'er) abgemeldet und nun soll er wieder fahrbereit gemacht werden. Dazu benötigt er eine Vollabnahme durch einen Sachverständigen. Was auf jeden Fall gemacht werden muss, sind die Innenseiten beider Radkästen hinten (dort wo die Stoßstange fest ist). Nun bin ich selbst nicht in der Lage die Reperaturbleche einzuschweißen, habe leider auch keinen Schrauber in der Nähe, der mir bekannt ist. Der Käfer steht noch bei Uslar, soll dann nach Melsungen in eine Garage kommen (wie und wann ist noch nicht fest, die Überführung soll aber bald geschehen).
    Könnt ihr mir eine Werkstatt empfehlen, die in der Nähe von Kassel ist. Ich versuche schon mit Binder Automobiltechnik Kontakt aufzunehmen, hat bisher leider nicht funktioniert.
    Ich freue mich über jede aussagekräftige Meinung.
    Beste Grüße
    André


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel

    geschrieben von kaefertreterHB am 15.Dezember 2017 um 19:38:54 Uhr:

    Antwort auf: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel, geschrieben von smalfunny am 15.Dezember 2017 um 12:09:25 Uhr:

    Moin,
    warum Vollabnahme?
    Einfach Tüvabnahme machen und fertig, oder war der Käfer noch nie in der EU zugelassen?
    Die Endspitzen sollte jede Werkstatt reinbekommen.
    Gruß Michael


    : Hallo Zusammen,
    : seit 2009 steht mein Käfer (66'er) abgemeldet und nun soll er wieder fahrbereit gemacht werden. Dazu benötigt er eine Vollabnahme durch einen Sachverständigen. Was auf jeden Fall gemacht werden muss, sind die Innenseiten beider Radkästen hinten (dort wo die Stoßstange fest ist). Nun bin ich selbst nicht in der Lage die Reperaturbleche einzuschweißen, habe leider auch keinen Schrauber in der Nähe, der mir bekannt ist. Der Käfer steht noch bei Uslar, soll dann nach Melsungen in eine Garage kommen (wie und wann ist noch nicht fest, die Überführung soll aber bald geschehen).
    : Könnt ihr mir eine Werkstatt empfehlen, die in der Nähe von Kassel ist. Ich versuche schon mit Binder Automobiltechnik Kontakt aufzunehmen, hat bisher leider nicht funktioniert.
    : Ich freue mich über jede aussagekräftige Meinung.
    : Beste Grüße
    : André


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel

    geschrieben von ron_1968 am 16.Dezember 2017 um 08:10:30 Uhr:

    Antwort auf: Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel, geschrieben von kaefertreterHB am 15.Dezember 2017 um 19:38:54 Uhr:

    : Moin,
    : warum Vollabnahme?
    : Einfach Tüvabnahme machen und fertig, oder war der Käfer noch nie in der EU zugelassen?
    : Die Endspitzen sollte jede Werkstatt reinbekommen.
    : Gruß Michael

    Gude...

    keine Vollabnahme wenn das Fahrzeug mal in der EU zugelassen war? Is das neu?



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    [TECHNIK ALLGEMEIN] .21 er

    geschrieben von der Carloge am 16.Dezember 2017 um 10:52:44 Uhr:

    Antwort auf: Re: Vollabnahme Käfer, Werkstatt Raum Kassel, geschrieben von ron_1968 am 16.Dezember 2017 um 08:10:30 Uhr:

    Hallo,
    eine Abnahme nach 21 wird fällig, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war. Dann sind alle Daten gelöscht und es reicht keine HU. nach 29. Deshalb kann man auch wieder Fahrzeuge aus der Abwrackprämie von 2009 wieder ohne Probleme zulassen. LG Thomas

    Moin,
    : : warum Vollabnahme?
    : : Einfach Tüvabnahme machen und fertig, oder war der Käfer noch nie in der EU zugelassen?
    : : Die Endspitzen sollte jede Werkstatt reinbekommen.
    : : Gruß Michael

    : Gude...

    : keine Vollabnahme wenn das Fahrzeug mal in der EU zugelassen war? Is das neu?


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] wenn man keine Ahnung hat....

    geschrieben von kaefertreterHB am 17.Dezember 2017 um 10:49:28 Uhr:

    Antwort auf: .21 er, geschrieben von der Carloge am 16.Dezember 2017 um 10:52:44 Uhr:

    Warum wird immer Halbwissen in Foren verbreitet ?

    Das mit den 7 Jahren war in grauer Vorzeit.

    Wenn das Fahrzeug schon einmal in der EU zugelassen war und man einen entsprechenden
    Nachweis ( Schein, Brief, Abmeldebescheinigung etc ) erbringen kann ist eine einfache Tüvabnahme ausreichend.

    Ob es Sinn macht eine Vollabnahme zu machen hängt davon ab ob noch Änderungen eingetragen werden sollen, dann wäre meistens der §21 günstiger.
    Ebenso evtl wenn erst ein Datenblatt besorgt werden muss weil aus den vorliegenden Unterlagen nicht alles für die Zulassung hervorgeht.

    Schönen Sonntag noch

    : Hallo,
    : eine Abnahme nach 21 wird fällig, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war. Dann sind alle Daten gelöscht und es reicht keine HU. nach 29. Deshalb kann man auch wieder Fahrzeuge aus der Abwrackprämie von 2009 wieder ohne Probleme zulassen. LG Thomas

    : Moin,
    : : : warum Vollabnahme?
    : : : Einfach Tüvabnahme machen und fertig, oder war der Käfer noch nie in der EU zugelassen?
    : : : Die Endspitzen sollte jede Werkstatt reinbekommen.
    : : : Gruß Michael

    : : Gude...

    : : keine Vollabnahme wenn das Fahrzeug mal in der EU zugelassen war? Is das neu?


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: wenn man keine Ahnung hat....

    geschrieben von smalfunny am 17.Dezember 2017 um 14:47:32 Uhr:

    Antwort auf: wenn man keine Ahnung hat...., geschrieben von kaefertreterHB am 17.Dezember 2017 um 10:49:28 Uhr:

    Hallo Zusammen,

    habt vielen Dank für die Infos und das eine Vollabnahme nicht mehr nötig ist, war mir auch neu. Innerhalb der StVZO ist auch nichts über eine Vollabnahme zu finden (§ 29 Untersuchung, § 21 Betriebserlaubnis). Laut FZV § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung wird für die Wiederzulassung eine "normale" HU verlangt, solange die nötigen Papiere vorliegen und die habe ich.

    Grüße
    André

    : Warum wird immer Halbwissen in Foren verbreitet ?

    : Das mit den 7 Jahren war in grauer Vorzeit.

    : Wenn das Fahrzeug schon einmal in der EU zugelassen war und man einen entsprechenden
    : Nachweis ( Schein, Brief, Abmeldebescheinigung etc ) erbringen kann ist eine einfache Tüvabnahme ausreichend.

    : Ob es Sinn macht eine Vollabnahme zu machen hängt davon ab ob noch Änderungen eingetragen werden sollen, dann wäre meistens der §21 günstiger.
    : Ebenso evtl wenn erst ein Datenblatt besorgt werden muss weil aus den vorliegenden Unterlagen nicht alles für die Zulassung hervorgeht.

    : Schönen Sonntag noch

    : : Hallo,
    : : eine Abnahme nach 21 wird fällig, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war. Dann sind alle Daten gelöscht und es reicht keine HU. nach 29. Deshalb kann man auch wieder Fahrzeuge aus der Abwrackprämie von 2009 wieder ohne Probleme zulassen. LG Thomas


    : : Moin,
    : : : : warum Vollabnahme?
    : : : : Einfach Tüvabnahme machen und fertig, oder war der Käfer noch nie in der EU zugelassen?
    : : : : Die Endspitzen sollte jede Werkstatt reinbekommen.
    : : : : Gruß Michael

    : : : Gude...

    : : : keine Vollabnahme wenn das Fahrzeug mal in der EU zugelassen war? Is das neu?


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