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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - steve 09.11.2017
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - Gast 12.11.2017
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - empistrokes 10.11.2017
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - imme 09.11.2017
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - Bossi 09.11.2017
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Danke für eure Tipps Gr Steve - steve 11.11.2017
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ? - Bernhard 09.11.2017

       


    [TECHNIK ALLGEMEIN] Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von steve am 09.November 2017 um 07:35:09 Uhr:

    Hallo, Leute,
    hatte einen Bumms mit meinem Alltagswagen (kein Käfi). Gegnereische Versicherung informiert nun nach KV, dass man einen Wirtschaftl. Totalschaden vermute und will begutachten (durch Fa. Car-Expert ).
    Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps - Fallstricke - es geht um einen schönen wenig gelaufenen Senator - der in 2 Jahren Oldtimer wird - mit grade mal orig. 130tkm.
    Wenn ich das richtig verstehe, geht es darum, dass der Wagen hinsichtl. Zustand begutachtet werden soll - sodass dann bewertet wird, ob er höher zu bewerten ist oder nicht - und ob dann gemäß KV abgerechnet wird oder nicht.

    Erfahrungen und Tipps welcome.
    Gr
    Steve


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von Gast am 12.November 2017 um 18:40:08 Uhr:

    Antwort auf: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von steve am 09.November 2017 um 07:35:09 Uhr:

    Wenn eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft besteht hat man Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung eines Partner-Verkehrsrechtsanwalt des ADAC.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von empistrokes am 10.November 2017 um 03:33:28 Uhr:

    Antwort auf: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von steve am 09.November 2017 um 07:35:09 Uhr:

    Moin, also Du kannst Dir einen eigenen Gutachter suchen. Die Versicherung darf Dir keinen vor die Nase setzen. Sie können allerdings danach darauf bestehen es von einem eigenen Gutachter begutachten zu lassen. Es kommt dann natürlich auf die Schadenssumme an, da sie dann ja zwei Gutachten bezahlen müssten. Wenn das Gutachten nicht mit Ihren Preis-Listen passt werden Sie das tun oder einfach den Betrag kürzen. Bei mir waren das z.B. der Stundenlohn für die Lackierarbeiten, oder Verbringung zur Werkstatt. Diese mußte ich dann von meinem Anwalt einfordern, welche ich aber auch bekommen habe. Abzug Neu für Alt ist natürlich immer wieder mal ein Streitthema, bei mir war jemand hinten reingefahren als ich an der roten Ampel stand. Auspuff war natürlich hin. Da laberten Die dann rum, daß es ja ein Verschleißteil ist und schon älter usw. Wenn die Schuld bei deinem Unfallgegner liegt kannst auch ganz entspannt zum Anwalt deiner Wahl gehen, vorzugsweise welche die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Wenn Du aus Hamburg bzw. dem Umkreis kommt, kann ich Dir eine sehr gute Kombi nennen, die aus Gutachter und Anwaltskanzlei besteht. Alles gute


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von imme am 09.November 2017 um 08:18:29 Uhr:

    Antwort auf: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von steve am 09.November 2017 um 07:35:09 Uhr:

    Hallo Steve,
    wenn eindeutig feststeht das du keine Schuld hast ( z.B protokolliert durch Polizei Unfallaufnahme) kannst Du Dir auch ohne eine eigene Rechtschutzversicherung einen Rechtsanwalt suchen, der dich vertritt. Das hat dann schon gegenüber der gegnerischen Versicherung einen ganz anderen Stellenwert. Und alle Kosten sowohl des RA als auch des Gutachters müssen dann von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Auf keinen Fall den Gutachter von der generischen Versicherung.Hör dich einfach mal bei einigen RA mit Schwerpunkt Verkehrs- und Unfallrecht um. Oft haben die Leute einen Gutachter, mit dem sie im Oldtimerbereich schon vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben. Wünsche Dir viel Glück.
    Imme


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von Bossi am 09.November 2017 um 08:44:08 Uhr:

    Antwort auf: Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von imme am 09.November 2017 um 08:18:29 Uhr:

    : Hallo Steve,
    : wenn eindeutig feststeht das du keine Schuld hast ( z.B protokolliert durch Polizei Unfallaufnahme) kannst Du Dir auch ohne eine eigene Rechtschutzversicherung einen Rechtsanwalt suchen, der dich vertritt. Das hat dann schon gegenüber der gegnerischen Versicherung einen ganz anderen Stellenwert. Und alle Kosten sowohl des RA als auch des Gutachters müssen dann von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Auf keinen Fall den Gutachter von der generischen Versicherung.Hör dich einfach mal bei einigen RA mit Schwerpunkt Verkehrs- und Unfallrecht um. Oft haben die Leute einen Gutachter, mit dem sie im Oldtimerbereich schon vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben. Wünsche Dir viel Glück.
    : Imme

    Ich kann es aus eigener leidvoller Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen und sich mit der gegnerischen Versicherung auf keinerlei Diskussionen einzulassen.
    Ich hatte im Mai 2016 einen Unfall, der absolut unbestritten die Schuld des Gegners war.
    Seit über 1.5 Jahren zieht sich die Sache trotzdem hin. Sie ist mittlerweile vor Gericht inkl Gutachten, Gegengutachten, gerichtlich bestelltem Gutachter usw usf ........
    Ich kann von Glück reden, daß es nur ein leichterer Streifschaden war und ich außer eigener Arbeitsleistung erstmal kein Geld in die Hand nehmen mußte. Sieht jetzt halt nicht schön aus, aber rostet nicht und das Auto ist uneingeschränkt fahrbereit.

    Viele Grüße,
    Bossi


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Danke für eure Tipps Gr Steve

    geschrieben von steve am 11.November 2017 um 08:02:08 Uhr:

    Antwort auf: Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von Bossi am 09.November 2017 um 08:44:08 Uhr:

    : : Hallo Steve,
    : : wenn eindeutig feststeht das du keine Schuld hast ( z.B protokolliert durch Polizei Unfallaufnahme) kannst Du Dir auch ohne eine eigene Rechtschutzversicherung einen Rechtsanwalt suchen, der dich vertritt. Das hat dann schon gegenüber der gegnerischen Versicherung einen ganz anderen Stellenwert. Und alle Kosten sowohl des RA als auch des Gutachters müssen dann von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Auf keinen Fall den Gutachter von der generischen Versicherung.Hör dich einfach mal bei einigen RA mit Schwerpunkt Verkehrs- und Unfallrecht um. Oft haben die Leute einen Gutachter, mit dem sie im Oldtimerbereich schon vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben. Wünsche Dir viel Glück.
    : : Imme

    : Ich kann es aus eigener leidvoller Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen und sich mit der gegnerischen Versicherung auf keinerlei Diskussionen einzulassen.
    : Ich hatte im Mai 2016 einen Unfall, der absolut unbestritten die Schuld des Gegners war.
    : Seit über 1.5 Jahren zieht sich die Sache trotzdem hin. Sie ist mittlerweile vor Gericht inkl Gutachten, Gegengutachten, gerichtlich bestelltem Gutachter usw usf ........
    : Ich kann von Glück reden, daß es nur ein leichterer Streifschaden war und ich außer eigener Arbeitsleistung erstmal kein Geld in die Hand nehmen mußte. Sieht jetzt halt nicht schön aus, aber rostet nicht und das Auto ist uneingeschränkt fahrbereit.

    : Viele Grüße,
    : Bossi


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?

    geschrieben von Bernhard am 09.November 2017 um 07:48:54 Uhr:

    Antwort auf: Begutachtung Unfall-KFZ durch car expert ?, geschrieben von steve am 09.November 2017 um 07:35:09 Uhr:

    Hi Steve!

    Du kannst Dir meines Wissens auch selber einen Gutachter auswählen. Such Dir einen mit Erfahrung im Bereich Youngtimer. Dem, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, würde ich nur bedingt trauen. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

    Es grüßt

    Bernhard


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