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    [OFF-TOPIC] Hallenbrand - Maggiolino61 22.03.2017
      [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand - patrick_60FD 22.03.2017
      [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand - Bender 22.03.2017
        [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand - tomejones 22.03.2017

       


    [OFF-TOPIC] Hallenbrand

    geschrieben von Maggiolino61 am 22.Maerz 2017 um 07:38:17 Uhr:

    Kann mir jemand beAntworten ob ein teilkaskoversichertes Fahrzeug(über Winter angemeldet) das in einer Halle/Scheune abgestellt wird von der Versicherung ersetzt wird wenn die Halle mit dem Fahrzeug den abbrennt?


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    [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand

    geschrieben von patrick_60FD am 22.Maerz 2017 um 08:50:13 Uhr:

    Antwort auf: Hallenbrand, geschrieben von Maggiolino61 am 22.Maerz 2017 um 07:38:17 Uhr:

    Hallo,
    eigentlich ist es üblich, dass die Fahrzeuge (bzw. deren Wert) im Rahmen einer kostenfreien Ruheversicherung abgesichert sind. Das solltest Du aber schriftlich (!!!) mit Deiner Versicherung klären. Dabei solltest Du Dir auch den versicherten Wert ansehen. Die Ruheversicherung ist häufig auch von einer Mindestversicherungszeit abhängig.
    Daher nochmal: Generell sollte der Wagen versichert sein, belastbare Aussagen kann nur Dein Versicherer treffen.
    Viele Grüße
    Patrick


    : Kann mir jemand beAntworten ob ein teilkaskoversichertes Fahrzeug(über Winter angemeldet) das in einer Halle/Scheune abgestellt wird von der Versicherung ersetzt wird wenn die Halle mit dem Fahrzeug den abbrennt?


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    [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand

    geschrieben von Bender am 22.Maerz 2017 um 07:43:03 Uhr:

    Antwort auf: Hallenbrand, geschrieben von Maggiolino61 am 22.Maerz 2017 um 07:38:17 Uhr:

    : Kann mir jemand beAntworten ob ein teilkaskoversichertes Fahrzeug(über Winter angemeldet) das in einer Halle/Scheune abgestellt wird von der Versicherung ersetzt wird wenn die Halle mit dem Fahrzeug den abbrennt?

    Die Teilkasko bezahlt bei Brandstiftung am eigenen Auto!
    Wenn aber die Halle abbrennt, dann müste die Halle versichert sein, um den Schaden, der dadurch entstanden ist, zu regulieren.

    Das einfachste aber ist, die eigene Versicherung dazu zu fragen, die können es dir ganz genau sagen.

    Gruß
    Andreas


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    [OFF-TOPIC] Re: Hallenbrand

    geschrieben von tomejones am 22.Maerz 2017 um 09:59:33 Uhr:

    Antwort auf: Re: Hallenbrand, geschrieben von Bender am 22.Maerz 2017 um 07:43:03 Uhr:

    : Die Teilkasko bezahlt bei Brandstiftung am eigenen Auto!
    : Wenn aber die Halle abbrennt, dann müste die Halle versichert sein, um den Schaden, der dadurch entstanden ist, zu regulieren.

    Nicht ganz richtig, die Gebäudeversicherung bezahlt nur Schäden am Gebäude, alles was in der Halle ist läuft über Deine private Haftpflicht.Da Fahrzeuge nicht in die Haftpflicht fallen müssen diese Extra versichert werden.
    Abgemeldetes Fahrzeug ( Teilkasko versichert ) ein Jahr Ruheversicherung.
    Ich habe meine Fahrzeuge über eine Restaurationsversicherung versichert.
    d.h. so ist auch der Transport ( z.b Lacker ) versichert. Kostet ca. bei 15000 EUR
    Fahrzeugwert ca. 150 Euro im Jahr



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