geschrieben von Maggiolino61 am 21.Maerz 2017 um 07:22:22 Uhr:
Antwort auf: Traurig, geschrieben von tomejones am 20.Maerz 2017 um 12:58:17 Uhr:
: versichert bloß eure Schätzchen... Zahlt die Versicherung (Teilkaskoversicherung) den Schaden wenn das Fahrzeug angemeldet war? Ich fürchte dass man generell seine Schätzchen nicht so ohne weiteres in Scheunen oder Hallen abstellen darf ohne dass entsprechende Brandschutzvorschriften eingehalten werden...schliesslich leben wir ja in Regeln und Gesetze Deutschland.
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