geschrieben von ak am 13.Maerz 2017 um 17:55:36 Uhr:
Antwort auf: Re: NICHT FALSCH oder doch NÍCHT FALSCH ?, geschrieben von Jonas Kessler am 13.Maerz 2017 um 17:33:29 Uhr:
: : Hi Jonas : : Es geht doch gar nicht um die Traglastbezeichnung. z.B. 82 : : auf die du dich beziehst. Deine Erklärung dafür ist 100 Prozent richtig. : : Es geht bei der Frage nur um Höhe der Reifenflanke also : : 155/80!!!!-15. Bei älteren Reifen und Fahrzeugscheinen war das : : nur ohne 80 oder 70 oder 65 eingetragen. : : MfG : Na gut, wenn schon Rechthaben, dann auch richtig: Ich darf nochmal die Ausgangsfrage zitieren (Hervorhebung durch *Sternchen* von mir): : ZITAT : Hallo.. : Hätte da eine Frage zu den Reifendimensionen. : In meinem Typenschein steht drinnen, ich kann einen 165 SR 15 Reifen auf eine Felge mit 4,5J bzw 5,5 J draufgeben. : Die Reifenbreite 165 sind mir klar, die 15 Zollauch aber was muss ich da für einen Reifenquerschnitt nehmen, welchen ***Geschwindigkeitsindex*** und ***Traglast****? : Würde die Bezeichnung laut Typenschein heute 165/80/R15 lauten? : Lg Olli : ZITAT ENDE : Ist halt fies verwirrend, dass zahlenmäßig beim Käfer der Querschnitt zufällig genau so lautet, wie der TraglastIndex... : Und bei älteren Reifen war Benennung halt ohne Traglastindex, nur mit Geschwindigkeitsangabe. Die zulässige Last stand im KLARTEXT auf dem Reifen, eigentlich viel sinnvoller.. Genauso ist das. Hiemit gibt es nix hinzuzufügen. Fakt ist--er kann seine 165/80r15 aufziehen und gücklich sein. Mfg
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