geschrieben von Bender am 07.Juli 2016 um 19:10:14 Uhr:
Antwort auf: Scheinwerfer 1302/1303, geschrieben von Reiner am 07.Juli 2016 um 16:57:24 Uhr:
: Der nette TÜV-Prüfer hat in seinem Prüfblatt bemerkt, dass die Hell-Dunkel-Grenze/Lichtbild unzulässig ist. : Am linken Scheinwerfer hat sich die Hell-Dunkel Grenze unscharf abgebildet. : Ich bin zwar trotzdem durchgekommen, weil ich noch beim TÜV die Halogenbirne getauscht habe, was aber keine Verbesserung war. Der TÜV-Mann hat eher meine Bestrebungen um Abhilfe honoriert. : Ich hatte zum TÜV hin beide Scheinwerfer mit einem neuen Reflektor, Lampenträgerring div. Dichtungen und mit neuen Halogenbirnchen ausgestattet. Der rechte Scheinwerfer war im Gegensatz zum Linken auch in Ordnung. Die Reflektoren stammen von einem Bosch Umrüstsatz zu Halogenlicht und waren im Neuzustand. : Was könnte die Ursache sein? : Gruß Reiner Dazu müssten wir erstmal wissen, was Du für Scheinwerfer verbaut hast. Es gibt ja die mehrteiligen, da würde ich vermuten, dass du den Reflektor, oder die Streuscheibe leicht verdreht verbaut hast. Andere Vermutung wäre, dass die Komponenten nicht zusammenpassen. Als Beispiel, ein Boschreflektor und eine Hella Streuscheibe... Gruß Andreas
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